MTA-Gesetz: Welche Änderungen kommen auf Schulen zu?
31. August 2022 // gepostet in Ausbildung
Im Rahmen des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“ strebt das Bundesgesundheitsministerium eine Aufwertung der Gesundheitsfachberufe an. Dazu gehört jetzt die Reform der medizinisch-technischen Ausbildungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Dann ändern sich neben dem Rahmenlehrplan auch die einzelnen Berufsbezeichnungen.
Aufwertung des Berufsstands angestrebt
Nachdem die ATA-/OTA-Ausbildung (Anästhesietechnische Assistenz / Operationstechnische Assistenz) bereits reformiert ist, folgen jetzt die medizinisch-technischen Ausbildungen. Das Ziel: Eine Aufwertung der Ausbildung, die mehr junge Menschen für den Berufsstand begeistern soll.
Das soll sich bereits im Namen widerspiegeln, deshalb entfällt der Zusatz „Assistent“ bzw. „Assistentin“ künftig. Aus der medizinisch-technischen Radiologieassistentin wird also die Medizinische Technologin für Radiologie. Gleiches gilt für die übrigen MT-Berufe:
- Medizinisch-technischer Assistent für Laboratoriumsanalytik (MTAL)
–> Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik (MTL) - Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik (MTAL)
–> Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik (MTF) - Medizinisch-technischer Radiologieassistent (MTAR)
–> Medizinischer Technologe für Radiologie (MTR)
Angemessene Vergütung statt Schulgeld
Auch finanziell soll sich für Auszubildende des Berufszweiges einiges zum Besseren wenden. Statt des bisher zu entrichtenden Schulgelds ist eine angemessene Ausbildungsvergütung verpflichtend. „Damit wollen wir noch mehr junge Menschen motivieren, sich für einen der wichtigen Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden“, begründet Jens Spahn, zum Zeitpunkt des Gesetzbeschlusses Bundesgesundheitsminister, den Schritt.
Anpassungen im Rahmenlehrplan
Um die Nachwuchskräfte optimal an die heutigen Herausforderungen ihrer späteren Aufgaben vorzubereiten, gibt es einen neuen Rahmenlehrplan. Das dort festgelegte Ausbildungsziel wird modernisiert, mehr auf den entsprechenden Fachbereich spezialisiert und kompetenzorientiert ausgestaltet. Wer sich den Rahmenlehrplan im Detail ansehen möchte, findet ihn auf der Webseite des Dachverbands der Technologen und Analytiker in der Medizin zum Download.
Mehr Fokus liegt außerdem auf der praktischen Ausbildung. Pro Auszubildenden werden in den drei Ausbildungsjahren mindestens 2.000 Praxisstunden fällig, von denen mindestens 15% von einem fachlich qualifizierten Praxisanleiter begleitet werden müssen.
Das ändert sich – Die MTA-Reform im Überblick
- Änderung der Berufsbezeichnungen (Zusatz „Assistent“ entfällt)
- Abschaffung des Schulgelds
- Verpflichtende Ausbildungsvergütung
- Anpassung und Modernisierung der Ausbildungsziele (zum aktualisieren Rahmenlehrplan)
- Ausweitung der praktischen Ausbildung (min 2.000 Praxisstunden pro Azubi, min. 15 % davon mit Praxisanleitung)
Wir unterstützen bei der Umsetzung des MTA-Gesetz
Für unsere Lösung für das Ausbildungsmanagement stellen wir Ihnen pro Ausbildungsgang den Rahmenlehrplan zur Verfügung. Dieser lässt sich direkt in unser Programm importieren und unterstützt sie bei der Ausbildungsplanung.
Schulen, die easySoft bereits einsetzen, finden diese Dateien im Kundenportal unter dem Punkt „Lehrpläne/Curricula“.
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