Fehlzeiten in der Pflegeausbildung: Zahlt sich volle Transparenz aus?
25. September 2023 // gepostet in Ausbildung
Wohl jeder Pflegepädagoge und Praxisanleiter musste sich bereits mit diesem Thema beschäftigen: den Fehlzeiten seiner Auszubildenden. Entweder erreichen diese ein besorgniserregendes Level oder die Pflegenachwuchskräfte fragen regelmäßig nach dem aktuellen Stand.
Dennoch scheuen sich viele Pflegeschulen davor, die Fehlzeiten transparent an die eigenen Pflegeschüler zu kommunizieren. Zu groß ist die Sorge vor leeren Klassenzimmern, weil die Azubis jede Möglichkeit der Abwesenheit ausreizen.
Transparente, digitale Fehlzeiten-Auskunft am Vinzenzkrankenhaus Hannover
Keine Transparenz, keine Option – zumindest nicht für das Vinzenzkrankenhaus Hannover. „Transparenz bedeutet Wertschätzung, ganz besonders unseren Auszubildenden gegenüber“, stellt Steven Herbst klar, Pflegepädagoge der hauseigenen Pflegeschule. Und beides ist ihnen am Hannoveraner Klinikum wichtig.
Deshalb wagten sie einen mutigen Schritt: die Auszubildenden sehen ihre Fehlzeiten jederzeit online ein. Allen Befürchtungen zum Trotz eine gute Entscheidung. Denn seitdem die Auszubildenden den Stand ihrer Abwesenheiten genau kennen, fehlen sie sogar seltener. „Wenn die Auszubildenden aktiv mit eingebunden sind und sich auf Augenhöhe behandelt fühlen, arbeiten sie deutlich besser mit“, berichtet Herbst.
Das macht sich auch bei der Prüfungszulassung bemerkbar. Bislang scheiterte in jedem Jahrgang die Prüfungszulassung einiger Auszubildenden aufgrund zu hoher Fehlzeiten. Seit der Transparenzoffensive gab es diesen Fall nicht mehr. Dass die Auszubildenden zudem nicht mehr regelmäßig das Lehrerpult belagern und nach ihrem Fehlzeitenstand fragen, verkommt da fast zur Randnotiz.
Fehlzeiten in der Pflegeausbildung: Wie oft dürfen Auszubildende fehlen?
Aber wie oft dürfen Auszubildende in der Pflege denn überhaupt abwesend sein? Die Prüfungsverordnung sieht vor, dass die Fehlzeiten 10 % der gesamten theoretischen und praktischen Ausbildungszeit nicht überschreiten dürfen.
Zusätzlich dazu müssen die Auszubildenden mindestens 75 % jedes Pflichteinsatzes anwesend sein, damit dieser als absolviert gilt. Die gesetzlichen Vorgaben im Detail finden Sie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.
Vertrauen zahlt sich aus
Auch die Auszubildenden kennen diese Vorgaben. Der Praxistest des Vinzenzkrankenhaus zeigt jedoch, dass sie dieses Wissen nicht ausnutzen – im Gegenteil. Für die Hannoveraner ist an dieser Stelle lange nicht Schluss. Auch in anderen Bereichen wollen sie ihren Pflegenachwuchskräften künftig mehr Einsicht bieten. Herbsts Rat an alle Pflegeschulen: „Vertrauen Sie Ihren Auszubildenden. Wir haben damit extrem gute Erfahrungen gemacht.“
Sagen Sie Ihre Meinung
Guten Abend, ich finde Ihren Beitrag sehr gut, auch unsere Schule benutzt das Programm. Ich selber bin auch in der Ausbildung vor der Zulassung zur Prüfung, leider herrscht bei uns oft Unklarheit. Wir haben zum Bsp. einen Vertrag von 38,5 Wochenenstunden bei 5,5Tagen. Aber warum wird bei einer AU ein kompletter Tag a 7,7h abgezogen? Was ist mit den 90 Minuten Pause am Tag? Vielleicht können Sie mir weiterhelfen? mit freundlichen Grüßen aus Viersen, Roman Skronski
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Leider können wir in solchen konkreten Fällen keine Aussage treffen. Am Besten wenden Sie sich hierzu an Ihre Schulleitung.
Herzliche Grüße und eine weiterhin erfolgreiche Ausbildung!