Die ersten Abschlussprüfungen der generalistischen Pflegeausbildung stehen bald an. Doch nicht nur für die Auszubildenden wird es ernst, auch die Prüfer und Praxisanleiter müssen sich erstmals mit der neuen Prüfungsverordnung auseinandersetzen. In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.

Was sind Inhalte der Prüfung?

Die Prüfung für die dreijährigen Ausbildung in der Pflege ist in drei Bereiche unterteilt. Los geht es mit der praktischen Prüfung, anschließend wird die schriftliche Prüfung geschrieben und den Abschluss bildet die mündliche Prüfung. Die konkreten Inhalte der drei Prüfungsteile sind gesetzlich in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) definiert.

Wie sieht die praktische Prüfung aus?

Bevor es losgehen kann, wählt der Praxisanleiter in Rücksprache mit der Schule die Patienten für die Prüfung aus. Für diesen Patienten müssen die Auszubildenden einen Tag vor der Prüfung einen Pflegeprozessplan erstellen. Dieser fließt neben der konkreten Arbeit mit den Pflegebedürftigen in die Note der praktischen Prüfung ein.

Teil 1: Fallvorstellung

Die praktische Prüfung selbst beginnt mit der Fallvorstellung, die maximal 20 Minuten dauert. Bei diesem Gespräch stellen die Auszubildenden den Prüfern ihre Patienten und den geplanten Ablauf vor. Außerdem übergeben die Auszubildenden dem Prüfer ihre Pflegeprozessplanung.

Teil 2: Praktische Pflegeanwendung

Den zweiten Teil stellt die praktische Durchführung der geplanten Pflegeanwendungen dar. Dabei ist es gesetzlich vorgeschrieben, mindestens zwei pflegebedürftigen Personen zu versorgen. Ist der Pflegegrad der Personen eher gering, können es auch mehr Patienten sein. Währenddessen werden die Prüflinge von den Fachprüfern begleitet. Die Pflege der Patienten sollte ca. 200 Minuten dauern. In dieser Zeit konzentrieren sich die Prüflinge auf die Pflege ihrer Patienten.

Die Praxisanleiter und Prüfer beobachten im Hintergrund die Pflege, Eingriffe und Maßnahmen der Prüflinge. Falls diese Hilfe benötigen, können Sie eine Pflegekraft um Unterstützung beten.

Teil 3: Reflexionsgespräch

Nach Abschluss der Pflegeanwendung folgt ein 20-minütiges Reflexionsgespräch. In dieser Zeit haben die Prüflinge die Möglichkeit, alternative Handlungsweisen zu erläutern oder ihr Handeln kritisch einzuschätzen. Die Inhalte des Reflexionsgespräch gehen ebenfalls in die Gesamtnote der Prüfung mit ein.

Was ist bei der schriftlichen Prüfung zu beachten?

Die Aufteilung der schriftlichen Prüfung erfolgt in drei Prüfungsbereiche. Abgenommen werden Inhalte der Kompetenzbereiche I bis V mit den jeweiligen Vorgaben des Ministeriums zu den Kompetenzschwerpunkten.

Diese werden an drei aufeinanderfolgenden Tagen geprüft. Für jeden Prüfungsbereich – also für jede schriftliche Prüfung – ist ein zeitlicher Rahmen von jeweils 120 Minuten vorgegeben. Die schriftlichen Prüfungen finden in der Regel innerhalb des letzten Schulblocks nach der praktischen Examensprüfung statt.

Die Prüfungsbereiche sind folgendermaßen unterteilt:

  • Prüfungsbereich 1: Kompetenzschwerpunkte I.1, II.1, I.5, I.6 und Kontextbedingungen des Kompetenzbereiches IV
  • Prüfungsbereich 2: Kompetenzschwerpunkte I.2, II.2 und V.1
  • Prüfungsbereich 3: Kompetenzschwerpunkte I.3, I.4, III.2 und II.3

Weitere Infos zu den Kompetenzbereichen und der Prüfungsverordnung finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Wie sieht der Ablauf der mündlichen Prüfung aus?

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gibt vor, dass die Auszubildenden ca. 30 Minuten vor Beginn der mündlichen Prüfung ihr Fallbeispiel erhalten. In dieser Zeit können sie sich mit ihrem Fall und den leitenden Fragestellungen auseinandersetzen und ihren „Vortrag“ vorbereiten. Versorgungskontext und Altersgruppe der im Fallbeispiel zu pflegenden Person müssen sich von der praktischen Prüfung unterscheiden.

Die eigentliche Prüfungszeit beginnt mit Betreten des Prüfungsraumes, wo mindestens zwei Fachprüfer die Prüfung abnehmen.

Die Prüflinge tragen hier ihren vorbereiteten Vortrag vor, in dem sie die Fragestellungen des Falls beantworten. Anschließend steht es den Fachprüfern frei, weiterführende – dem Thema entsprechende – Fragen zu stellen. Die mündliche Prüfung endet nach 30 bis 45 Minuten. Dabei bewerten die Fachprüfer unabhängig voneinander die Leistung der Auszubildenden.

Eine Praxisanleiterin gibt ihr Wissen an Pflegeschüler weiter

Was ändert sich durch die Generalistik jetzt eigentlich?

Beruhigend für alle Praxisanleiter und Prüfer: All zu viel ändert sich mit der generalistischen Pflegeausbildung gar nicht.

Neben den inhaltlichen Anpassungen der Prüfungen selbst gibt es nur eine nennenswerte Änderung. Bisher traten Praxisanleiter nur in beratender Funktion auf, jetzt sind sie als Fachprüfer eingebunden. Das bedeutet unter anderem, dass sie aktiv an der Notenvergabe beteiligt sind.  

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  • Wie ist das denn mit der Notenverteilung in der schriftlichen Prüfung, muss man in allen drei schriftlichen Prüfung mindestens eine vier haben oder werden die drei schriftlichen Prüfungen zu einer schriftlichen Prüfungsnote zusammen gerechnet. D.h. wenn ich in einer schriftlichen Prüfung eine fünf habe in der nächsten eine zwei und in der letzten eine vier hab ich dann mit 3,9 Gesamtwert bestanden oder wird jede schriftliche Prüfung einzeln gewertet ?

    • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe* (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflAPrV)

      §14 (6) Der schriftliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn jede der drei Aufsichtsarbeiten mindestens mit „ausreichend“ benotet wird.

  • Unverständlich , dass mit der nicht bestandenen mündlichen Nachprüfung der Berufsabschluss nicht mehr möglich ist, wenn praktische und schriftliche Prüfungen in der Berufsfachschule alle bestanden wurden.
    Welche Möglichkeit gibt es, um die Ausbildung doch noch abzuschließen?

    • Dieser Meinung kann ich mir nur anschliessen. Meine Tochter har die mündliche Prüfung zum 2.Mal nicht bestanden und wird nun gezwungener Masen nicht mehr in der Pflege arbeiten können. Sie hst die Arbeit sehr geliebt und mit Hingabe gemacht. Warum gibt es keine Chance die mündliche Prüfung zu wiederholen , aber wir haben ja keinen Pflegekräftemangel.

      • Mit Verlaub, wer wiederholt durch einen Prüfungsteil gefallen ist, dem fehlt entscheidendes Fachwissen, um in so einem sensiblen Bereich zu arbeiten. Es geht auch um Menschenleben. Mangel darf nicht heißen, jeder bekommt die Berufszulassung.

        Keine Prüferin lässt jemanden leichtfertig mehrmals durchfallen, die Mängel müssen gravierend sein.

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    Matthias Jörke

    Über den Autor

    Matthias Jörke

    Matthias Jörke startete seine berufliche Laufbahn als examinierter Altenpfleger und gab sein Fachwissen später als Pflegeschulleiter weiter. Heute berät er für easySoft Pflegeeinrichtungen rund um das Thema Ausbildungsmanagement.

    Wer wir sind

    1994 entstand easySoft aus der Idee, endlose Papierlisten für die Fortbildungs­planung von Pflegekräften zu digitalisieren. Bis heute kommen viele unserer Mitarbeiter aus dem Gesundheits­wesen und bringen ihre Perspektive bei unseren Lösungen für das Bildungs­management und die Personal­entwicklung ein.

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