Das Pflegeberufegesetz 2020 einfach erklärt
5. Juli 2019 // gepostet in Ausbildung
Aktuell steckt der Pflegebereich mitten in einer Reformation. Das Pflegeberufegesetz löste am Januar 2020 das bisher geltende Altenpflege- und das Krankenpflegegesetz ab. Es geht mit einer Neugestaltung der bisherigen Pflegeausbildung einher. Ziel ist es, die Ausbildungen zu modernisieren, attraktiver zu machen und so den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten. Was ändert sich konkret und was müssen Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen beachten?
Hintergrund des Pflegeberufegesetz
Es ist absehbar, dass auf Angehörige von Pflegeberufen in den nächsten Jahrzehnten erhebliche Herausforderungen zukommen. Denn die Arbeitsdichte in dem Bereich nimmt zu. Die Bevölkerung wird dank einer verbesserten medizinischen Versorgung immer älter und daher müssen auf immer mehr Personen von geschultem Fachpersonal betreut werden.
Eine Herausforderung! Denn infolge des demographischen Wandels stehen dem Arbeitsmarkt immer weniger Pflege-Fachkräfte zur Verfügung. In dem Report „Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich“ konstatiert die Bundesagentur für Arbeit folgendes: „Im 10-Jahres-Vergleich hat sich die Zahl der gemeldeten Stellen für Pflegekräfte mehr als verdoppelt. In der Altenpflege ist sie sogar um nahezu das 2,5-fache gestiegen, in der Krankenpflege hat sie sich knapp verdoppelt.“
Mit dem Pflegeberufegesetz das Image von Pflegeberufen stärken
Umso wichtiger ist es, das Image von Pflegeberufen zu stärken und sie attraktiver für angehende Auszubildende zu machen. Nur so besteht die Chance, den Fachkräfteengpass abzufedern und mehr Lehrlinge für den Bereich zu begeistern. Dazu gehört zum Beispiel eine zukunftsgerechte Berufsausbildung.
Dem trägt das Pflegeberufegesetz 2020 Rechnung. Es reformiert die Berufsausbildung aller Pflegeberufe und führt die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz geregelten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammen. Die Reform betrifft knapp 140.000 Auszubildende.
Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
Was bedeutet das konkret? Mit dem Pflegeberufegesetz wird erstmals die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann eingeführt. Innerhalb der schulisch organisierten Ausbildung werden den angehenden Fachkräften alle nötigen Kompetenzen vermittelt, die für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen notwendig sind. Ziel ist es, auf diese Weise die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Pflegebereichen zu erhöhen.
Um die Attraktivität des Berufs zu steigern, sollen den Pflegekräften möglichst regionale Jobangebote nahe ihres Wohnorts offeriert werden. Auch zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Laufbahn einer Pflegefachkraft sollen die Begeisterung für den neuen Beruf wecken.
Spezialisierungsmöglichkeiten während der Ausbildung
So sieht die Reform neben dem allgemeinen Berufsabschluss „Pflegefachfrau“/ „Pflegefachmann“ außerdem die Möglichkeit für Auszubildende vor, ihre Kompetenzen in der Ausbildungszeit in den Bereichen Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu vertiefen.
Entscheiden sich die Kursteilnehmer für eine solche Spezialisierung für das dritte Ausbildungsjahr, schließt die Berufsausbildung mit Abschluss „Altenpfleger/in“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ ab. Das Pflegeberufegesetz sieht zudem die Einführung eines Pflegestudiums in Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung als weiterem möglichen Qualifizierungsweg vor und bietet Jobanwärtern zusätzliche Karrierechancen.
Bessere Ausstattung von Pflegeschulen
Neben der Modernisierung der Ausbildungen im Pflegebereich sollen auch Pflegeschulen künftig besser ausgestattet werden, um die Qualität der Bildungsmaßnahmen zu erhöhen. Und auch in monetärer Hinsicht ändert sich einiges. Mussten Auszubildende der Altenpflege früher für den Besuch einer Pflegeschule Schulgeld zahlen und bekamen in der keine Vergütung bezahlt, ist das bald anders. Das Pflegeberufegesetz 2020 geht mit der Befreiung von Schulgeldzahlungen für alle Spezialisierungen einher. Außerdem erhalten alle Azubis eine Ausbildungsvergütung.
Mit diesem umfassenden Maßnahmenkatalog soll der Bereich der Pflege aufgewertet werden und Pflegekräften ab dem ersten Arbeitstag mehr Anerkennung und Wertschätzung vermittelt werden. Der Bundestag hat das Gesetz bereits im Jahr 2017 beschlossen. Der erste Ausbildungsjahrgang beginnt 2020. Der Gesetzgeber wollte Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben mit dieser Übergangsphase genug Zeit bieten, sich auf die neue Ausbildungssituation einzustellen.
Was kommt auf Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen zu?
Diese Zeit brauchen sie auch. Denn auf Ausbilder kommen mit dem neuen Pflegeberufegesetz 2020 erhebliche administrative und organisatorische Herausforderungen zu. Immerhin gilt es, die bisherigen Ausbildungsinhalte des neuen Bundesrahmenlehrplans und der Landeslehrpläne in der Lehre abzubilden. Auch Berichte, Dokumente und Auswertungen müssen angepasst werden und, und, und.
Aber keine Sorge, es gibt eine Lösung, die bei der Bewältigung der Aufgaben hilft. Mit einer zugeschnittenen Software lassen sich alle Hürden leicht nehmen. easySoft bietet eine Komplettlösung zur Steuerung des Ausbildungsmanagements für Pflegeberufe.
Lösung für die generalistische Pflegeausbildung
Die Lösung für die generalistische Pflegeausbildung und das Ausbildungsmanagement umfasst zahlreiche Funktionen – von der Bewerbung bis zur letzten Ausbildungsphase. Besondere Highlights sind zum Beispiel:
- Bewerbermanagement
- Theorie- und Einsatzplanung per Drag & Drop im Kalender
- Online-Berichtsheft
- Dokumentation der Praxisanleitung und -Begleitung
- Leistungsnachweise
- Kommunikation via App, Intranet und Internet
Weitere Informationen rund um das Ausbildungsmanagement und dem Pflegeberufegesetz finden Sie unter: www.pflegeberufegesetz2020.de.
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